Nachdem der CRP-Wert am 24. August 2020 auf 198 mg/l anstieg und damit eine bakterielle Superinfektion befürchtet werden musste, wobei eine solche noch nicht vorlag, wurden umgehend die entsprechenden Massnahmen (Abgabe von Antibiotika) eingeleitet. Dessen ungeachtet ist anzuführen, dass die zeitweise vorhandenen Beschwerden des Beschwerdeführers (Magenbrennen, Kopfschmerzen, Fieber) in der Zeitspanne zwischen dem 22. August 2020 und 24. August 2020 jederzeit mit den entsprechenden Medikamenten behandelt worden sind.