Unter den gegebenen Umständen (CRP-Ausgangswert von 50mg/l, nur leichter Anstieg auf 60 mg/l, "leichte Besserung" des Gesundheitszustands und keine Beschwerden am 23. August 2020 [KG-Eintrag vom 23. August 2020, 19:00 Uhr], Medikation zur Behandlung der übrigen Beschwerden) ist auch keine derartige Dringlichkeit erkennbar, welche etwa eine tägliche Überprüfung der Blutwerte (insbesondere des CRP-Werts) des Beschwerdeführers erfordert hätte. Nachdem der CRP-Wert am 24. August 2020 auf 198 mg/l anstieg und damit eine bakterielle Superinfektion befürchtet werden musste, wobei eine solche noch nicht vorlag, wurden umgehend die entsprechenden Massnahmen (Abgabe von Antibiotika) eingeleitet.