Hinweise für eine relevante zeitliche Verzögerung liegen nicht vor, zumal der CRP-Wert am 21. August 2020 (wie erwähnt) nur leicht anstieg, womit keine Hinweise für eine (sich entwickelnde) starke Infektion vorlagen. Unter den gegebenen Umständen (CRP-Ausgangswert von 50mg/l, nur leichter Anstieg auf 60 mg/l, "leichte Besserung" des Gesundheitszustands und keine Beschwerden am 23. August 2020 [KG-Eintrag vom 23. August 2020, 19:00 Uhr], Medikation zur Behandlung der übrigen Beschwerden) ist auch keine derartige Dringlichkeit erkennbar, welche etwa eine tägliche Überprüfung der Blutwerte (insbesondere des CRP-Werts) des Beschwerdeführers erfordert hätte.