21. August 2020 von 50 mg/l nur leicht auf 60 mg/l an und befand sich damit noch im unteren Bereich, was sich auch daraus ergibt, dass der Beschwerdeführer mit Strafanzeige geltend macht, dass "der CRP-Wert auf mehr als 198 mg/l gestiegen sei und eine bakterielle Superinfektion befürchtet werden musste" (Strafanzeige, S. 4). Die behandelnden Ärzte ordneten noch am 21. August 2020 eine weitere Laboruntersuchung für den 24. August 2020 an (KG-Eintrag vom 21. August 2020, 11:00 Uhr).