Für eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung bestehen in diesem Zusammenhang ebenfalls keine Anhaltspunkte. Am 20. August 2020 gab der Beschwerdeführer im Rahmen der Arzt-Visite an, dass er Angst habe, eine bakterielle Superinfektion zu haben. Die Ärzte leiteten die entsprechenden diagnostischen Massnahmen ein, indem sie für den Folgetag ein "Labor mit CRP inklusive PSA" anordneten (KG-Eintrag vom 20. August 2020, 8:00 Uhr). Der CRP-Wert des Beschwerdeführers stieg am - 11 -