Bis zu diesem Zeitpunkt ist folglich keine "An- tibiotika-Verweigerung" ersichtlich, zumal der Beschwerdeführer nach erneutem Anstieg der CRP-Werte umgehend mit Antibiotikum behandelt wurde. Es ist denn grundsätzlich ohnehin nicht am Patienten (auch wenn dieser über eine medizinische Ausbildung verfügen sollte), den Ärzten im Rahmen der medizinischen Behandlung Anweisungen zu erteilen und die entsprechende Medikation selber zu initiieren.