werden können, da beim Beschwerdeführer ein komplexes Krankheitsbild vorgelegen habe, namentlich eine schwere Lungenentzündung mit entsprechend erhöhten Blutentzündungswerten. Auch sei die klinische Untersuchung zu Beginn ambivalent gewesen. Eine frühere Diagnose hätte den Verlauf – auch nach der Einschätzung des Gutachters – nicht massgeblich verändert. Der Verdacht, wonach der Versicherungsstatus eine Rolle gespielt habe, werde als haltlos angesehen. Gerade komplizierte Patienten würden regelmässig von Kaderärzten visitiert.