___ verlegt werden können. Der Fall sei zusammen mit den behandelnden Ärzten sowie den Spezialisten der Infektiologie und der Inneren Medizin überprüft worden. Die Behandlung des Beschwerdeführers sei aufgrund der schweren Covid-Infektion mit starker Lungenbeteiligung und Entzündung zwar kompliziert gewesen. Es hätten jedoch keine medizinischen Fehler festgestellt werden können, welche dem Beschwerdeführer einen weiteren Schaden ausserhalb der Krankheit zugefügt hätten, was vom Gutachter auch bestätigt worden sei. Nach dessen Einschätzung habe die Gallenblasenentzündung mit Notwendigkeit einer operativen Entfernung keinen negativen Einfluss auf den weiteren Krankheitsverlauf gehabt.