2.3. Die Beschuldigten verweisen in ihren Beschwerdeantworten vom 8. Dezember 2023 auf ein Schreiben der Beschuldigten 2 und 3 vom 21. April 2022 an Dr. I._____ ([…]). Darin wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführer wegen einer schweren und kompliziert verlaufenden Covid-Erkrankung im B._____ Spital hospitalisiert gewesen sei. Während des Aufenthalts auf der [Station] sei es beim Beschwerdeführer zusätzlich zu einer Infektion der Gallenblase gekommen, welche chirurgisch habe behandelt werden müssen. Der Beschwerdeführer habe schliesslich am 11. September 2020 zur weiteren Rehabilitation in die Klinik H._____ verlegt werden können.