3.2. Die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 14. November 2023 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten wurde vom Beschwerdeführer am 28. November 2023 an die Obergerichtskasse bezahlt. -3- 3.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erstattete am 1. Dezember 2023 die Beschwerdeantwort. Sie beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.4. Die Beschuldigten reichten am 8. Dezember 2023 je eine Beschwerdeantwort ein, ohne einen konkreten Antrag zu stellen.