Dort habe man ihm trotz eines CRP- Werts von mehr als 200 mg/l über längere Zeit die Abgabe von Antibiotika verweigert. Ferner sei ihm ein chirurgisches Konsilium inkl. einer Sonographie des Abdomens verweigert worden, worauf beim Beschwerdeführer ein "akutes Abdomen" eingetreten sei. Erst am 6. September 2020 seien ein chirurgisches Konsilium und eine Notoperation durchgeführt worden. 2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verfügte am 13. Oktober 2023 die Nichtanhandnahme der Strafsache gegen die Beschuldigten, was von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 16. Oktober 2023 genehmigt wurde.