1. Am 3. Oktober 2023 erstattete A._____ (fortan: Beschwerdeführer) bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Strafanzeige wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gegen B._____ Spital, wobei er C._____, D._____ und E._____ (fortan: Beschuldigte) als die für die Körperverletzung verantwortlichen Ärzte bezeichnete. In seiner Strafanzeige führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er sich mit der Diagnose "Schweres ARDS bei COVID-19-Pneumonitis" notfallmässig selber ins B._____ Spital eingewiesen habe. Dort habe man ihm trotz eines CRP- Werts von mehr als 200 mg/l über längere Zeit die Abgabe von Antibiotika verweigert.