7.2. Nachdem die anfängliche amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mit Eingabe datiert vom 13. November 2023 (Postaufgabe am 14. November 2023) darum ersuchte, die weitere Korrespondenz dem aktuellen amtlichen Verteidiger zukommen zu lassen, ist davon auszugehen, dass sie ihre Aufwendungen für dieses Beschwerdeverfahren bereits gegenüber der Staatsanwaltschaft Baden geltend gemacht hat (vgl. hierzu auch das mit Beschwerdeantwort eingereichte Schreiben der Staatsanwaltschaft Baden vom 6. November 2023).