Freizeit habe er keine. Die Frage nach seinen Zukunftsplänen beantwortete er mit "Arbeiten" (Einvernahme vom 18. Oktober 2023 zu den persönlichen Verhältnissen [act. 35 ff.], Fragen 14, 25 ff., 29 ff., 33, 80, 82). Zwar legen diese Aussagen nahe, dass der Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers derzeit in Österreich liegt. Sie legen aber nicht nahe, dass er in einer Art und Weise in Österreich verwurzelt sein könnte, dass er sich auch dort (zur Vermeidung einer Auslieferung) den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden ohne Weiteres zur Verfügung halten würde.