Darüber hinaus steht ausser Frage, dass der Beschwerdeführer seinen Lebensmittelpunkt jedenfalls nicht in der Schweiz hat und die Schweiz wohl auch ohne Strafverfahren wieder baldmöglichst verlassen möchte. Nach eigenen Angaben absolvierte er seine Schulzeit in Rumänien, machte danach keine Berufs- oder sonstige Weiterbildung und ist seit Februar 2023 selbständig in Österreich tätig. Seine Firma sei eine Art Einzelunternehmen, welches einen Vertrag mit einer Firma in Österreich habe. In Österreich lebe er mit seiner Freundin. Freizeit habe er keine.