Sollten sich die von einem dringenden Tatverdacht getragenen Vorwürfe bewahrheiten (wovon derzeit auszugehen ist), liesse dies den Einbruchdiebstahl in Stetten vom 11. Oktober 2023 nämlich nicht als Folge einer momentanen Unbesonnenheit erscheinen, sondern vielmehr als eine mit nicht unerheblichem Aufwand geplante Straftat. Beim Beschwerdeführer handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um einen Kriminaltouristen, was seine Legalprognose beeinträchtigen dürfte.