Die Untersuchungshaft dürfte hauptsächlich wegen in anderen Kantonen (St. Gallen; Nidwalden) geführten Strafuntersuchungen angeordnet worden sein, die ihn aber nicht zur Verhaftung ausgeschrieben hätten. Die Staatsanwaltschaft Baden versuche nun offenbar, ihn in die Verantwortung des Kantons Luzern "abzutreten". Dem Strafregisterauszug sei aber kein Strafverfahren des Kantons Luzern zu entnehmen. Auch der Kanton Luzern habe ihn nicht zur Verhaftung ausgeschrieben. Untersuchungshaft diene nicht dazu, einer beschuldigten Person für den Fall, dass eine andere (ausserkantonale) Staatsanwaltschaft Interesse an ihr haben könnte, die Freiheit zu entziehen.