3.2.3. Der Beschwerdeführer führte mit Beschwerde aus, eingestanden zu haben, zusammen mit B._____ und C._____ am Tatort gewesen zu sein. Er habe "in diesen Tagen" B._____ und C._____, die zum Betteln unterwegs gewesen seien, "herumchauffiert". B._____ und C._____ hätten ihm hierfür Lohn versprochen und teilweise auch bezahlt. Am 11. Oktober 2023 hätten sie von ihm verlangt, es auch einmal mit Betteln zu probieren. Er sei gegangen, habe geklopft und als niemand geöffnet habe, sei er zum Auto zurückgekehrt. Die Videoaufnahme bestätige dies. Sie zeige auch, dass B._____ und C._____ daraufhin zur Liegenschaft gegangen seien, während er im Auto verblieben sei.