Mit Verweis auf das "Sicherstellungsprotokoll" der Kantonspolizei St. Gallen vom 17. Oktober 2023 (act. 48 f.) stellte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau weiter fest, dass bei der Anhaltung mutmassliches Deliktsgut (Schmuck; Bargeld) und mutmassliche Einbruchwerkzeuge (drei Schraubenzieher; zwei Paar Handschuhe; Taschenlampe) sichergestellt worden seien.