Am 3. November 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 2 Emmen, eine gemäss Rechtsmittelbelehrung innert 10 Tagen mit Beschwerde beim Bundesstrafgericht anfechtbare Übernahmeverfügung, wonach sie das bis anhin von der Staatsanwaltschaft Baden geführte Strafverfahren unter Vorbehalt neuer (eine Überprüfung der Zuständigkeit erforderlich machenden) Erkenntnisse übernehme. Diese Verfügung wurde der Staatsanwaltschaft Baden am 6. November 2023 zugestellt, die wiederum die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau am 9. November 2023 über die Verfahrensübernahme und die gleichentags stattgefundene Überführung des Beschwerdeführers informierte.