1.4. Am 3. November 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 2 Emmen, eine gemäss Rechtsmittelbelehrung innert 10 Tagen mit Beschwerde beim Bundesstrafgericht anfechtbare Übernahmeverfügung, wonach sie das bis anhin von der Staatsanwaltschaft Baden geführte Strafverfahren unter Vorbehalt neuer (eine Überprüfung der Zuständigkeit erforderlich machenden) Erkenntnisse übernehme.