3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte mit Beschwerdeantwort vom 9. November 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Gleichzeitig teilte sie mit, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Abteilung 2 Emmen, das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 3. November 2023 übernommen habe und dass der Beschwerdeführer "am heutigen Tag" der Kantonspolizei Luzern zugeführt werde. Zudem informierte sie über einen stattgefundenen Wechsel der amtlichen Verteidigung, welcher von der bisherigen amtlichen Verteidigerin mit Eingabe datiert vom 13. November 2023 (Postaufgabe am 14. November 2023) bestätigt wurde. -3-