3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 25. Oktober 2023 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 6. November 2023 Beschwerde. Er beantragte (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse) die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und seine umgehende Entlassung aus der Untersuchungshaft.