Rindvieh- und der Schweinehaltung wurden sowohl auf dem […] in Q._____ sowie am Zweitstandort an der R-Strasse in Q._____ die Ställe und Weiden besichtigt. Hinsichtlich des Zweitstandorts wurde im Kontrollbericht explizit ausgeführt, dass die Rinder von der Zufahrtsstrasse aus sichtbar gewesen seien und die Weide nicht betreten worden sei. Die vor Ort erlangten Eindrücke wurden durch die Beschuldigten 1−4 zudem fotografisch festgehalten (vgl. Kontrollbericht Tierschutz vom 2. Mai 2023, Beschwerdebeilage 5; Beilage 3 F-6.1 zur Beschwerdeantwort).