Es spiele keine Rolle, ob der Veterinärdienst die Tierschutzkontrolle mit der Polizei als Personenschutz oder ohne polizeiliche Begleitung durchführe. Wie das Kantonsgericht des Kantons Luzern im dem Urteil des Bundesgerichts 6B_194/2022 vom 12. Mai 2023 zugrundeliegenden Fall als Vorinstanz zutreffend erwogen habe, handle es sich um eine verwaltungsrechtliche -9-