wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung vom 14. November 2023 für allfällige Kosten des Beschwerdeverfahrens eine Sicherheit von je Fr. 800.00 zu leisten, andernfalls auf die Beschwerden nicht eingetreten werde. Diese Verfügungen wurden der Beschwerdeführerin am 16. November 2023 (SBK.2023.319) und am 23. November 2023 (SBK.2023.320 / SBK.2023.321 / SBK.2023.322) zugestellt. Die Beschwerdeführerin leistete die in den jeweiligen Beschwerdeverfahren erhobene Kostensicherheit am 24. November 2023 (SBK.2023.319) sowie am 29. November 2023 (SBK.2023.320 / SBK.2023.321 / SBK.2023.322).