25. August 2022, womit Antrag 8 abzuweisen ist, sofern er – was die Chats anbelangt, welche in den nach Erlass der Mitteilungsverfügung vom 24. Januar 2023 erfolgten Einvernahmen bereits vorgelegt worden sind (vgl. dazu Verfügung vom 24. Januar 2023 S. 2 oben) – nicht gegenstandslos geworden ist. 4. 4.1. Im Übrigen macht der Beschwerdeführer mit Beschwerde geltend, es seien alle für die sich stellenden Genehmigungsfragen rechtsrelevanten Dokumente in den Verfahrensakten in die deutsche Amtssprache zu übersetzen. Die Übersetzungen seien den Parteien zuzustellen (vgl. Antrag 9 der Beschwerde vom 23. Januar 2023 bzw. der Eingabe vom 6. Februar 2023).