massnahmengerichts samt den dazugehörigen Akten (vgl. Antrag 8 der Eingabe vom 6. Februar 2023) andere angeordnete bzw. durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bewilligte Überwachungsmassnahmen gegen den Beschwerdeführer und somit nicht die vorliegend in Frage stehende Genehmigung eines Zufallsfundes aus der ausländischen Überwachung der Kommunikationsplattform B._____ vom - 23 -