Technische Abläufe und rechtliche Einschätzung der Überwachungsmassnahmen" vom 15. Dezember 2022 zu verweisen, worin die Funktionsweise von B._____ sowie die Überwachungsmassnahme laienfreundlich erklärt werden (vgl. Beschwerdeantwort der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 13. März 2023 S. 2, erster Spiegelstrich, bzw. Beschwerdeantwortbeilage, Ordner "Alle vorhandenen Unterlagen zu B._____", Register 1). Ebenfalls detailliert erklärt wurde die Überwachungsmassnahme im Genehmigungsgesuch der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 16. August 2022.