Inwiefern die genaue Funktionsweise der B._____-App von Relevanz sein soll, ist nicht ersichtlich. Es ist sodann auf die mit Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft vom 13. März 2023 eingereichte Abhandlung der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, Schwerpunktkriminalität, "SkyECC Technische Abläufe und rechtliche Einschätzung der Überwachungsmassnahmen" vom 15. Dezember 2022 zu verweisen, worin die Funktionsweise von B.___