3.2.2.6. Damit wäre eine Überwachung gegen den Beschwerdeführer zulässig gewesen und es liegt nicht ein grundsätzlich unverwertbarer Zufallsfund vor. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau hat die Genehmigung eines Zufallsfundes aus der ausländischen Überwachung der Kom- - 22 - munikationsplattform B._____ zu Recht erteilt. Die abschliessende Beurteilung der beweismässigen Verwertung der Überwachungsergebnisse obliegt dem Sachgericht.