Im separat geführten Strafverfahren kommt dem Beschwerdeführer grundsätzlich kein Teilnahmerecht zu. Schliesslich ergibt sich die Verknüpfung vom Beschwerdeführer mit der PIN "ccc" auch aus dem Rechtshilfeersuchen vom 25. Mai 2022 [Beilage 12 zum Gesuch vom 16. August 2022]), in welchem auf die Ermittlungen der BKP verwiesen wird, wonach der Benutzer der B._____-Benutzer-PIN "ccc" S-weg eee in T._____ als gewünschten Lieferort angegeben und der Beschwerdeführer zu dieser Zeit am S-weg fff (im gleichen Wohnblock) in T._____ gewohnt habe.