Der Vollständigkeit halber kann Folgendes angemerkt werden: Die Kantonale Staatsanwaltschaft führt zwar nicht explizit aus, wie sie die – gemäss internationalem Rechtshilfeersuchen vom 25. Mai 2022 der Kantonalen Staatsanwaltschaft – "ermittelte" und dem Beschwerdeführer zugeordnete PIN "ccc" in Erfahrung gebracht hat. In ihrem Gesuch vom 16. August 2022 führt sie aus, die Ermittlungen hätten zweifelsfrei ergeben, dass der Beschwerdeführer seine illegalen Geschäfte auch über B._____ abwickle und verweist dabei auf den Rapport der Kantonspolizei vom 12. Juli 2022. Diesem Rapport ist zu entnehmen, dass aufgrund von Aussagen des Abnehmers C.__