3.2.2.5. Die Einwände des Beschwerdeführers haben keinen Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit der aus der ausländischen Überwachung stammenden Daten. Vielmehr betreffen sie die Frage, ob eine lückenlose Beweiskette vorliegt und ob die Produktion der Beweismittel nachvollziehbar ist (vgl. dazu MORITZ GALL/ELIF HASKAYA, Die [Un-]Verwertbarkeit der durch ausländische Behörden generierten Daten von verschlüsselten Kommunikationsdiensten wie Sky ECC, forumpoenale 4/2023, S. 301 ff., 304 m.w.H.). Eine diesbezügliche Würdigung wird vom Sachgericht vorzunehmen sein.