Der Inhalt dieser Entscheide habe keinen Einfluss auf die Begründung der erteilten Genehmigung, ansonsten diese abgehandelt worden wären. Dies könne dem Genehmigungsentscheid ohne Weiteres so entnommen werden (Beschwerdeantwort vom 13. März 2023 Ziff. 2.2.1.B.2).