Im Rahmen der "Voruntersuchung" wurde die Kommunikation sowohl über die externen (vom und zum Internet) als auch über die internen Verbindungen (direkte Verbindung der Server über ein internes Netzwerk [sog. VRACK-Netzwerk]) infolge eines konkreten Tatverdachts systematisch überwacht (vgl. Commission Rogatoire Cour d’Appel de Paris, Tribunal judiciaire de Paris vom 17. Dezember 2020 [Amtshilfe] S. 4 f. [Beilage 5 zum Gesuch vom 16. August 2022). Somit lag ein konkreter Tatverdacht gegen die bekannte Betreiberin des B._____-Kommunikationsdienstes vor. Mit anderen Worten stammt der Zufallsfund aus einer verdachtsgesteuerten Untersuchungshandlung (vgl. JEAN-RICHARD-DIT-BRESSEL, a.a.