(Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zur Vorbereitung eines Verbrechens oder Vergehens, das mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren bestraft werde [Handel mit Betäubungsmitteln und bandenmässige Einfuhr von Betäubungsmitteln], sowie der Verletzung der Gesetzgebung über "kryptologische Mittel") zumindest eine "Voruntersuchung" (sog. "enquête préliminaire" gemäss Art. 75 ff. Code de procédure pénale von Frankreich) eingeleitet (vgl. hierzu auch E. 3.1.4 sowie Abhandlung der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, Schwerpunktkriminalität, vom 15. Dezember 2022, "SkyECC Technische Abläufe und rechtliche Einschätzung der Überwachungsmassnahmen", Ziff.