Diese Gesellschaft habe einen Kommunikationsdienst namens B._____ mit einer sog. "End-to-End-Ver- schlüsselung" zur Verfügung gestellt. Über die B._____-App habe man über einen anonymen Benutzernamen oder Eingabe einer PIN verschlüsselte Nachrichten austauschen und Gruppenkonversationen führen können (Gesuch vom 16. August 2022 Ziff. 1.1). Zudem ist dem Gesuch zu entnehmen, dass die Ermittlungen ergeben hätten, dass es sich beim Server, über welchen die Kommunikation von B._____ gelaufen sei, um zwei – bzw. ab September 2020 um drei – Server gehandelt habe, die sich beim französischen Anbieter I._____ mit Sitz in V._____ (Frankreich) befunden hätten (Gesuch vom 16. August 2022 Ziff.