2.2.3. Die Kantonale Staatsanwaltschaft ordnete am 2. Dezember 2021 die technische (akustische) Überwachung in den Innenräumen des Wohnorts des Beschwerdeführers und seiner Freundin, G._____, am Q-weg in U._____ (1. Obergeschoss) sowie des Fahrzeugs des Beschwerdeführers (BWM X6 xDrive40d, AG bbb) an, dies offensichtlich gestützt auf die Annahme, dass der Beschwerdeführer mit gefälschten COVID-Zertifikaten handelt sowie regelmässig und "in sehr kurzen Abständen" grosse Mengen Marihuana und Kokain in der Schweiz verkauft und solche aus dem Ausland nach Europa einführt (vgl. Gesuch vom 3. Dezember 2021 Ziff. 2.1 und 2.2).