3.2. Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 (welche die Verfügung vom 11. Januar 2023 ersetzt und am 26. Januar 2023 zugestellt wurde) stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer folgende Dokumente zu: Das Protokoll der Einvernahme von C._____ vom 16. August 2021, eine Abschrift des Audiogesprächs ggg vom 20. Januar 2022 aus dem Fahrzeug des Beschwerdeführers sowie der Genehmigungsantrag und sämtliche Beilagen betreffend die Genehmigungsverfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 8. Dezember 2021.