2.3.2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft beantragte mit Gesuch datiert vom 16. August 2022 (Posteingang 19. [nicht unterzeichnetes Gesuch] bzw. 25. August 2023 [unterzeichnetes Gesuch]) beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau gestützt auf Art. 278 Abs. 3 StPO die Genehmigung eines Zufallsfunds aus der ausländischen Überwachung der Kommunikationsplattform B._____ (Benutzer-PIN "ccc"). Sie beantragte die Verwendung der mittels internationaler Rechtshilfe beigezogenen B._____- Daten (Inhaltsdaten und Randdaten) auch im schweizerischen Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG.