Dies ergebe sich auch zweifelsfrei aus der durchgeführten Audioüberwachung der Wohnung und des Fahrzeugs des Beschwerdeführers. - Die Sichtung der zur Verfügung gestellten B._____-Kommunikation durch die Schweizerische Bundeskriminalpolizei (nachfolgend: BKP) habe ergeben, dass die Benutzer der B._____-Benutzer-PIN "ccc" unter anderem mit dem serbischen Staatsangehörigen D._____ [sic] (B._____-Benutzer-PIN "ddd") – welcher im Verdacht stehe, im internationalen Drogenhandel eine zentrale Rolle zu spielen – in Verbindung gestanden sei. - Gemäss den Ermittlungen der BKP sei es im Jahr 2021 mutmasslich zu mehreren Kokainlieferungen gekommen.