Die behördlichen Kontrollen sind zweckmässigerweise unangemeldet durchzuführen, da vorgängig angekündigte Inspektionen keinen zuverlässigen und unverfälschten Eindruck von den tatsächlichen Verhältnissen vermitteln (REBSAMEN-ALBISSER, a.a.O., S. 166 und S. 234). Während Veterinärdiensten gemäss Art