Der Beschuldigte führte mit dem Beschwerdeführer in der Zeit vom 27. Januar 2022 bis zum 18. März 2022 einen schriftlichen Chat (Beilage zum Vollzugsbericht Mobiltelefon vom 6. Mai 2022 [Untersuchungsakten, Register 4]). Der Beschuldigte gab an, sie hätten darin in Richtung BDSM geschrieben. Sie hätten ein wenig übertrieben. Es sei einfach ein dummes Schreiben gewesen, ein Spassding. Es sei um BDSM gegangen, es habe aber keine sexuelle Komponente und keinen Bezug zum realen Leben gehabt. Es sei einfach ein "Geschnurr", ein Phantasieding, ein doofes Tun - 19 -