Es sei mehr darum gegangen, dass er nicht Aussagen machen müsste, welche ihm unangenehm seien. Es sei aber wie erwähnt nichts so gelaufen am xx. März 2022. Das "Safeword" habe sich nur auf das Verbale bezogen, nicht auf das Sexuelle. Es sei weder im Gespräch noch beim "Quickie" gefallen (Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 1. September 2022, S. 7). Der einzige Unterschied zum yy. März 2022 sei am xx. März 2022 gewesen, dass er verbal ein wenig ausfällig geworden sei (Polizeirapport vom 28. Dezember 2022, S. 5 [Untersuchungsakten, Register 5]).