Es sei wie am yy. März 2022 einvernehmlich gelaufen (Einvernahmeprotokoll des Beschuldigten vom 1. September 2022, S. 6). Es stimme überhaupt nicht, dass der Beschwerdeführer das "Safeword London" benutzt habe. Dies sei auch aus dem Chat ersichtlich. Wenn er kurz vor dem Weinen gewesen wäre, als er ihn "zusammengestaucht" habe, hätte er dies sagen können. Wenn er emotional nicht mit dem klarkomme, dann hätte er "London" sagen können, dann werde dies ihm bewusst und er nehme den Wind aus den Segeln. Dies habe aber nichts mit dem Sexuellen zu tun, dies dürfe man nicht verwechseln. Es sei mehr darum gegangen, dass er nicht Aussagen machen müsste, welche ihm unangenehm seien.