März 2022 sei der Shop offen gewesen, deshalb hätten sie nur einen "Quickie" gehabt. Er sei ein wenig "hässig" gewesen, er habe keinen "Bock" auf diese Aufmerksamkeitsschiene gehabt. Er habe einen Bruder gehabt, der Suizid begangen habe, entsprechend finde er solche Spielchen nicht lustig. Als der Beschwerdeführer gekommen sei, sei ihm sofort klar gewesen, dass der Beschwerdeführer überhaupt keine Pillen geschluckt habe. Vielleicht habe er ihn beleidigt. Es sei ein ernstes "zämeschisse" gewesen mit einer Wortwahl, aus welcher klar hervorgegangen sei, dass es nicht ein Spass sei. Es stimme nicht, dass der Beschwerdeführer gesagt habe, dass er das nicht möchte. Es sei wie am yy.