Sie habe das damals nicht so genau einordnen können. Wenn der Beschwerdeführer aber klar sage, dass er etwas nicht wolle und der Beschuldigte dies trotzdem mache, dann sei das einfach ganz klar eine Straftat. Der Beschwerdeführer habe dem Beschuldigten geschrieben, dass er nur für ein Treffen komme und keinen Geschlechtsverkehr möchte. Der Beschwerdeführer habe ihr geschrieben, dass er Geborgenheit verspüren wolle, es sei kein schönes Ereignis gewesen. "Es" hätte eigentlich auch ein bisschen auf Gewalt basiert, so mit Würgen und härterem Zulangen, aber eher, weil das von beiden so gewollt gewesen sei. Sie denke aber, am xx.