D._____, die Kollegin des Beschwerdeführers, sagte aus, dass der Beschwerdeführer ihr geschrieben habe, dass er unbedingt telefonieren wolle. Er habe dann erzählt, dass er am Morgen Tabletten geschluckt habe, um sich das Leben zu nehmen. Er habe dann den Beschuldigten getroffen und ihm klar gesagt, dass er keinen Geschlechtsverkehr wolle. Den Beschuldigten habe das aber nicht interessiert und dieser habe es trotzdem gemacht. Der Beschwerdeführer habe auch das Codewort benutzt, der Beschuldigte habe aber abgestritten, dies gehört zu haben. Sie habe das damals nicht so genau einordnen können.