Im Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 12. April 2022 wird ebenfalls von Geschlechtsverkehr gegen seinen Willen am xx. März 2022 gesprochen. Der Beschwerdeführer habe dem Beschuldigten von Anfang an mitgeteilt, bei diesem Treffen keinen Geschlechtsverkehr mit ihm haben zu wollen. Der Beschuldigte sei damit nicht einverstanden gewesen und habe den Beschwerdeführer bereits beim Ausziehen der Kleidung mit Schlägen traktiert. Der Beschwerdeführer habe ihm wiederholt gesagt, dass er keinen Geschlechtsverkehr möchte. Er habe jedoch gewusst, dass er mit weiteren Schlägen seitens des Beschuldigten zu rechnen hätte, wenn er sich zur Wehr setze. Es sei während des Geschlechtsverkehrs